1. Januar 1953🇺🇸Absturz
BergungMilitärbasis

USAF-Verordnung 200-2: UFO-Meldeverfahren verschärft

Die U.S. Air Force erließ am 26. August 1953 die Verordnung 200-2, die strengere Verfahren für UFO-Meldungen und Ermittlungen festlegte und die Offenlegung unidentifizierter Fälle begrenzte.

Datum
1. Januar 1953
Ort
Washington, D.C.🇽🇽
Typ
Absturz
Land
🇺🇸 Vereinigte Staaten
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Hintergrund

Regulatorischer Rahmen Die Luftwaffen-Verordnung 200-2, erlassen am 26. August 1953, ersetzte frühere Richtlinien und etablierte umfassende Verfahren für die Meldung unidentifizierter Flugobjekte. Die Verordnung wies an, dass alle bestätigten UFO-Meldungen elektronisch an die Luftwaffengeheimdienste übermittelt werden sollten.

Ermittlungsstruktur UFO-Ermittlungen wurden auf drei Primärorganisationen beschränkt: Luftwaffengeheimdienst im Pentagon, das 4602nd Air Intelligence Service Squadron (AISS) und das Air Technical Intelligence Center (ATIC) in Dayton. Physische Beweise und materielle Gegenstände mussten an ATIC zur Analyse weitergeleitet werden.

Informationskontrolle Die Verordnung schränkte die öffentliche Diskussion von UFO-Sichtungen erheblich ein. Personal durfte Fälle nur mit "autorisiertem Personal" besprechen. Bemerkenswert ist, dass Meldungen von Luftwaffenpersonal nicht mehr zu Project Blue Book gingen, das hauptsächlich eine Öffentlichkeitsarbeitsfunktion wurde. Nur gelöste Fälle durften öffentlich diskutiert werden, während unidentifizierte Fälle auf der Stufe "Restricted" klassifiziert blieben.

Auswirkungen auf Meldungen Diese Verordnung stellte eine bedeutende Verschiebung hin zu Kompartimentalisierung und Geheimhaltung bei UFO-Ermittlungen dar und reduzierte die Anzahl unidentifizierter Fälle, die der Öffentlichkeit zur Verfügung standen.