London: Berufung gegen McKinnon-Auslieferung eingereicht
McKinnons Anwaltsteam reichte eine Berufung gegen den Auslieferungsbeschluss am High Court in London ein. Die Verteidigung argumentierte, dass der Prozess in Großbritannien stattfinden sollte. Dies markierte die nächste Phase der laufenden Verfahren.
Hintergrund
Im Februar 2007 legten die Anwälte, die Gary McKinnon vertraten, förmlich gegen den vorherigen Auslieferungsbeschluss Widerspruch ein. Sie präsentierten dem High Court in London Argumente, dass die Gerichtsbarkeit zutreffenderweise den britischen Gerichten zustand, da die angeblichen Straftaten im Vereinigten Königreich begangen wurden. Die Berufung zielte darauf ab, McKinnons Überstellung in amerikanische Haft zu verhindern, wo er mit erheblich härteren möglichen Strafen konfrontiert war. Rechtsbeobachter stellten fest, dass der Fall wichtige Fragen bezüglich nationaler Souveränität und strafrechtlicher Verfolgung von Cyberkriminalität über internationale Grenzen hinweg aufwarf.