DoD: Grusch reicht zweite DOPSR-Einreichung ein
Grusch reichte weniger als einen Monat nach seiner ersten Einreichung einen zweiten Antrag auf Vorabveröffentlichungsprüfung ein. Diese zukünftige Interviewfragen-Einreichung zielte auf zusätzliche Freigaben für weitere Enthüllungen ab. Das Timing deutet auf laufende Vorbereitungen für erweiterte öffentliche Aussagen hin.
Hintergrund
Am 5. April 2023 reichte David Grusch einen zweiten Antrag bei der Defense Office of Prepublication and Security Review ein. Diese Einreichung, als zukünftige Interviewfragen-Einreichung beschrieben, erfolgte nur einen Tag nach der Genehmigung seines ersten Antrags. Das enge Timing deutet darauf hin, dass Grusch mehrere Fragensätze für verschiedene Medienauftritte oder Enthüllungsphasen vorbereitete.
Die zweite Einreichung durchlief einen ähnlichen Prüfprozess wie die erste, wobei Sicherheitsspezialisten den Inhalt auf potenzielle klassifizierte Informationen untersuchten. Dieser Antrag konzentrierte sich auf zusätzliche Themen jenseits der in der ersten März-Einreichung behandelten. Die rasche Aufeinanderfolge der Einreichungen zeigt einen systematischen Ansatz zur Vorbereitung auf öffentliche Whistleblower-Aktivitäten.
Durch FOIA erhaltene Dokumente zeigen, dass diese zweite Einreichung am 6. April 2023 genehmigt wurde, nur einen Tag nach der Einreichung. Beide Genehmigungen erlaubten es Grusch schließlich, sich während seiner späteren öffentlichen Aussagen auf seine DOPSR-Freigabe zu berufen.