ODNI: Zweiter jährlicher UAP-Bericht veröffentlicht
Die Nachrichtendienstkoordination veröffentlichte ihre zweite jährliche Bewertung bezüglich unidentifizierter Luftphänomene. Die Dokumentenveröffentlichung erfüllte gesetzliche Berichtspflichten des Verteidigungsautorisierungsgesetzes. Die Veröffentlichung erfolgte mehrere Monate nach dem ursprünglichen Oktober-Termin.
Hintergrund
Am 12. Januar 2023 legte die ODNI-Behörde ihre zweite Jahresbewertung bezüglich unidentifizierter Luftphänomene vor. Diese Veröffentlichung stellte die frei zugängliche Version einer gleichzeitig geheim an Bundesgesetzgeber übermittelten Einreichung dar.
Die Offenlegung resultierte aus gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Verteidigungsautorisierungsgesetzgebung aus dem Haushaltsjahr 2022, welche jährliche Berichterstattung zu anomalen Luftaktivitäten vorsah. Die zwölfseitige Datei bietet Einblicke in laufende Überwachungsaktivitäten militärischer und nachrichtendienstlicher Stellen.
Ursprünglich für Ende Oktober 2022 angesetzt, verzögerte sich die öffentliche Freigabe erheblich vor der schließlichen Veröffentlichung über offizielle Regierungskanäle.