DoD-Aufsichtsbehörde: Totale Verweigerung bei Whistleblower-Akten
Aufsichtsbeamte des Militärs lehnten eine Aktenanfrage nach Unterlagen des Whistleblowers David Grusch ab. Alle fünfundzwanzig betroffenen Seiten wurden unter verschiedenen Ausnahmetatbeständen zurückgehalten. Die Verweigerung deutet auf eine laufende Untersuchung seiner Beschwerde hin.
Hintergrund
Am 7. März 2024 reagierte die interne Aufsichtsbehörde des Pentagon auf eine zwei Monate zuvor gestellte Informationsfreiheitsanfrage. Die Petition zielte auf alle Dokumente ab, die der ehemalige Geheimdienstoffizier David Grusch zu unidentifizierten Luftphänomenen eingereicht hatte. Beamte verweigerten die Freigabe sämtlicher Unterlagen unter Berufung auf fünfundzwanzig Seiten umfassende Akten.
Die Ablehnung stützte sich auf mehrere gesetzliche Ausnahmen zum Schutz vertraulicher Mitarbeiterbeschwerden, interner Beratungsprozesse, persönlicher Privatsphäre und polizeilicher Ermittlungsmethoden. Die Behörde erklärte, dass eine Offenlegung laufende Nachforschungen gefährden könne, was darauf hindeutet, dass Gruschs formelle Beschwerde beim Generalinspekteur weiterhin geprüft wird.
Diese Antwort steht im Gegensatz zu früheren Offenlegungen über Gruschs Zusammenarbeit mit einem Evaluierungsgremium. Der Antragsteller plant, gegen die Entscheidung vorzugehen, mit dem Argument, dass öffentliche Kongressanhörungen unklassifizierte Teile der Beschwerde bereits offengelegt hätten.