ODNI lehnt FOIA-Anfrage zu UFO-Whistleblower Grusch ab
Die nationale Geheimdienstbehörde lehnte einen Antrag auf Unterlagen zum UFO-Whistleblower David Grusch ab. Die Stelle wollte nicht bestätigen oder dementieren, ob Dokumente über seine Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde vorhanden sind. Unter Berufung auf Sicherheitsvorbehalte blieben die Akten geheim, obwohl Grusch bereits öffentlich ausgesagt hatte.
Hintergrund
Innerhalb der ersten Januarwoche 2024 reagierten Geheimdienstverantwortliche auf eine Transparenzinitiative, die die Rechercheplattform ein halbes Jahr zuvor eingereicht hatte. Die Anfrage zielte auf Unterlagen ab, die mit David Gruschs offizieller Beschwerde über Luftraumphänomene bei der internen Aufsichtsstelle zusammenhängen. Statt Akten herauszugeben, beriefen sich Verwalter auf gesetzliche Schutzbestimmungen für sensible Daten. Sie verwiesen explizit auf eine nationale Sicherheitsregelung aus dem Jahr 1947, die Behörden erlaubt, die Existenz bestimmter Dokumente weder zu bestätigen noch zu leugnen. Diese Vorgehensweise, als Glomar-Antwort bekannt, verhindert jegliches Eingeständnis des Dokumentenbesitzes. Die Rechercheplattform hat inzwischen gegen diesen Bescheid offiziell Widerspruch eingelegt.