USA: Black Vault legt Beschwerde gegen Grusch-Akten-Sperre ein
Die Forschungsorganisation forderte die Nichtoffenlegungsentscheidung über verwaltungsrechtliche Kanäle heraus und argumentierte, dass Grusch seine Identität bereits durch Kongressauftritte und Medienengagement offengelegt hatte. Die Herausforderung behauptete, dass gesetzliche Datenschutzvorkehrungen irrelevant wurden, sobald ein Beschwerdeführer freiwillig in die Öffentlichkeit trat.
Hintergrund
Am 8. Januar 2024 initiierte The Black Vault formelle Berufungsverfahren, die die Nichtoffenlegungsentscheidung anfochten. Die Einreichung betonte, dass Grusch seine Identität und den Inhalt seiner Aufsichtskommunikationen freiwillig durch mehrere offene Kanäle publik gemacht hatte, darunter legislative Aussagen und journalistische Interviews. Das rechtliche Argument behauptete, dass Vertraulichkeitsbestimmungen dazu bestimmt waren, anonyme Quellen zu schützen, nicht Personen, die sich aktiv für öffentliche Interessenvertretung entschieden hatten. Darüber hinaus betonte die Beschwerde, dass die Freigabe der angeforderten Materialien dem Grundzweck dienen würde, das bürgerschaftliche Verständnis staatlicher Rechenschaftsmechanismen zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Handhabung außergewöhnlicher Luft- und Raumfahrtvorwürfe.